Vorläufig keine Gebührenerhöhung für Reisedokumente - Änderung der Gebührenfreiheit bis zum zweiten Geburtstag

Veröffentlichungsdatum03.04.2025Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Reisepass

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Laut Bundesministerium für Finanzen werden die Gebühren für Reisedokumente vorläufig nicht erhöht.

Ab 01.04.2025 ist jedoch die „gebührenfreie“ Ausstellung eines Reisedokumentes für Kinder bis zum 2. Geburtstag nur mehr für einen Personalausweis ODER einen Reisepass möglich. Die Gültigkeit beträgt zwei Jahre. 

Erfolgt die erstmalige Beantragung des gewählten Reisedokumentes genau am 2. Geburtstag des Kindes, ist die Gültigkeit fünf Jahre und die Ausstellung erfolgt gebührenfrei (Sonderregelung).

Fällt der 2. Geburtstag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so gilt der chste Werktag für diese Regelung.


Erforderliche Unterlagen:


Die Antragstellung ist im Bürgerbüro (+43 6414 8898 211) der Marktgemeinde Großarl oder beim 
Passamt der Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pg. möglich.