Reisepass

Reisepass für Erwachsene bzw. ab dem 12. Geburtstag (Gültigkeit 10 Jahre):

  • abgelaufenen Reisepass oder bei Erstausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate; nach den neuen Passbildkriterien)
  • EUR 75,90

Seit dem 15. Juni 2012 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden (bestehende Kindermiteintragungen sind ab dem 15. Juni 2012 ungültig)

  • Kinderreisepass bis zum 2. Geburtstag (Gültigkeit 2 Jahre):
  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate; nach den neuen Passbildkriterien)
  • kostenlos

Kinderreisepass vom 2. - 12. Geburtstag (Gültigkeit 5 Jahre):

  • abgelaufenen Reisepass oder bei Erstausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate; nach den neuen Passbildkriterien)
  • EUR 30,00

Namensänderung durch Heirat:

  • alten Reisepass, Heiratsurkunde

Info zum neuen Sicherheitspass vom Bundesministerium für Inneres

www.help.gv.at. (Suche: Dokumente und Ausweise => Reisepass)

Zuständig