Kinderreisepass bis zum 2. Geburtstag (Gültigkeit 2 Jahre):
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
- 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate; nach den Passbildkriterien)
- Erstausstellung eines Reisedokumentes => Reisepass: gebührenfrei
- Bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B.: wegen Namensänderung: EUR 44,00
Hinweis:
- Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder aus Anlass der Geburt kann die Gebührenbefreiung nur noch für die erstmalige Ausstellung eines (nicht mehrere) Reisedokumentes in Anspruch genommen werden. Bei gleichzeitiger Ausstellung eines Reisepasses und Personalausweises muss die Antragstellerin/der Antragssteller wählen, für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll.
- Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre und ist kostenlos.
Kinderreisepass vom 2. - 12. Geburtstag (Gültigkeit 5 Jahre):
- abgelaufenen Reisepass oder bei Erstausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
- 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate; nach den Passbildkriterien)
- EUR 44,00
- (nur bei der Bezirkshauptmannschaft möglich: Express-Pass Kind EUR 67,00 / 1-Tages-Express-Pass Kind EUR 245,00)
Reisepass ab dem 12. Geburtstag bzw. für Erwachsene (Gültigkeit 10 Jahre):
- Abgelaufenen Reisepass oder bei Erstausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
- 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate; nach den Passbildkriterien)
- EUR 112,00
- (nur bei der Bezirkshauptmannschaft möglich: Express-Pass EUR 148,00 / 1-Tages-Express-Pass EUR 326,00)
Namensänderung durch Heirat:
- Alten Reisepass, Heiratsurkunde
- 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate; nach den Passbildkriterien)
- EUR 112,00
Info zum neuen Sicherheitspass vom Bundesministerium für Inneres
www.oesterreich.gv.at (Suche: Themen > Persönliche Dokumente und Bestätigungen > Reisepass)