Personalausweis

Kinder bis 2. Geburtstag (Gültigkeit 2 Jahre):

  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate; nach den Passbildkriterien)
  • Erstausstellung eines Reisedokumentes => Personalausweises: gebührenfrei
    • Bei Ausstellung eines weiteren Personalausweises, z.B.: wegen Namensänderung: EUR 26,30

Hinweis:

  • Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder aus Anlass der Geburt kann die Gebührenbefreiung nur noch für die erstmalige Ausstellung eines (nicht mehrere) Reisedokumentes in Anspruch genommen werden. Bei gleichzeitiger Ausstellung eines Reisepasses und Personalausweises muss die Antragstellerin/der Antragssteller wählen, für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll.
  • Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre und ist kostenlos.

 

Kinder vom 2. – Vortag des 12. Geburtstag (Gültigkeit 5 Jahre)

  • abgelaufenen Personalausweis oder bei Erstausstellung Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate; nach den Passbildkriterien)
  • EUR 26,30

 

Kinder vom 12. – 16. Geburtstag (Gültigkeit 10 Jahre)

  • abgelaufenen Personalausweis oder bei Erstausstellung Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate; nach den Passbildkriterien)
  • EUR 39,00

 

Ab dem 16. Geburtstag bzw. für Erwachsende (Gültigkeit 10 Jahre)

  • abgelaufenen Personalausweis oder bei Erstausstellung Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate; nach den Passbildkriterien)
  • EUR 61,50

 
www.oesterreich.gv.at (Suche: Themen > Persönliche Dokumente und Bestätigungen > Personalausweis)


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